>Home
>Ahnentafel-Schmuckblätter
>Lateinisches Berufslexikon
>Einführung in die Genealogie
>Links zur Ahnenforschung
>Geschäftsbedingungen
>Kontakt
Letzte Aktualisierung: 01.01.2008
© 2001-2008
Tobias Weber Genealogie |
Einführung
in die Genealogie
| Dieser Text ist urheberrechtlich
geschützt! |
| Die Veröffentlichung des Textes
oder von Textausschnitten in allen Medien ist (außer im Rahmen von
wissenschaftlichen Zitaten mit Quellenangabe) nur mit vorheriger Zustimmung
des Verfassers erlaubt. |
| Die folgenden Ausführungen sollen dem interessierten
Laien einen ersten Überblick über die Grundlagen der privaten
Ahnenforschung vermitteln. Eine erschöpfende Behandlung des Themas
ist daher weder möglich noch beabsichtigt; vielmehr wird das Hauptgewicht
auf diejenigen Fragen gelegt, die einem sinnvollen Einstieg in die Genealogie
an häufigsten entgegenstehen. |
| Genealogie: Ein (alt-)griechisches
Fremdwort aus geneá = Geschlecht, Familie, Nachkommenschaft
(lat. genus, -eris) und lógos = das Sprechen bzw.
die
Lehre (von etwas); genealogía als zusammengesetztes Wort
bedeutet im Griechischen und Lateinischen ursprünglich
Geschlechtsregister,
Stammtafel. Genealogie bezeichnet heute in erster Linie die
wissenschaftliche Auseinandersetzung mit familienkundlichen Themen, während
die deutschen Begriffe |
| Ahnenforschung, Familienforschung, Sippenforschung
eher für die hobbymäßige Beschäftigung mit der Geschichte
der eigenen Familie verwendet werden. Es handelt sich dabei um Übersetzungen
für das Wort Genealogie, die synonym gebraucht werden können.
Familienforschung
ist heute der gängigste Ausdruck, Ahnenforschung gilt als etwas
antiquiert, Sippenforschung ist seit der NS-Zeit so ideologisch
belastet, daß der Begriff praktisch nicht mehr verwendet wird. Im
folgenden ist normalerweise von Ahnenforschung die Rede, weil damit die
Suche nach den Vorfahren besser zum Ausdruck kommt, während Familienforschung
einen weiteren Bogen in die Gegenwart schlägt (so sind z. B. viele
deutschstämmige Amerikaner mehr an der Suche nach heute noch in Deutschland
lebenden Nachfahren ihrer ausgewanderten Ahnen interessiert als an den
Vorfahren selbst). |
| 1.2.
Genealogie als Wissenschaft |
|
| Als Wissenschaft im modernen Sinn gilt die Genealogie
erst seit dem Ende des 18. Jahrhunderts. Sie erforscht anhand historischer
Quellen verwandtschaftliche und familiäre Zusammenhänge, beschreibt
und dokumentiert diese und stellt sie der wissenschaftlichen Interpretation
durch andere Disziplinen (etwa Geschichtswissenschaft oder Soziologie)
zur Verfügung. Normalerweise wird die Genealogie als sogenannte „historische
Hilfswissenschaft“ eingestuft; weniger despektierlich wäre die Benennung
als Teildisziplin der Geschichtswissenschaft. |
| Eine ganze Reihe von Nachbardisziplinen ist mehr
oder weniger eng mit der Genealogie verzahnt bzw. wird für genealogische
Forschungen zu Hilfe genommen. Die wichtigsten sind zunächst die historischen
Hilfswissenschaften
Paläographie (Alte Schriftkunde),
Chronologie
(Zeitrechnungslehre), Diplomatik (Urkundenlehre), Heraldik
(Wappenkunde), Numismatik (Münzkunde), Historische
Metrologie (Maßkunde),
Sphragistik (Siegelkunde),
Kartographie
(Landkartenkunde) und Vexillologie (Fahnenkunde). An eigenständigen
Wissenschaften mit Bezug zur Genealogie sind zu nennen die Kunstgeschichte,
Philologie
(Sprachkunde), Namenkunde, Soziologie (Gesellschaftslehre),
Rechtswissenschaft
und Humangenetik. |
| 2.
Zur Geschichte der Genealogie |
|
| Genealogie im weitesten Sinne ist fast so alt
wie die Menschheit selbst. Schon der Historiker Gatterer erkannte, daß
es „Genealogie eher unter den Menschen gab als Historie“. |
| Die Frage „Was war vor mir?“ bzw. die Weitergabe
von Wissen um die Vorfahren spricht schon aus den Lebensgewohnheiten der
ältesten bekannten Menschen, aus ihren Höhlenmalereien und Totenkulten;
auf derselben Stufe stehen die Ahnenkulte der sogenannten „Naturvölker“,
in denen das Wissen um die Vergangenheit des eigenen Stammes durch meist
mündliche Überlieferung präsent gehalten wird. |
| 2.2.
Antike und Mittelalter |
|
| Erst mit dem Auftreten schriftlicher Quellen
läßt sich genauer erfassen, wie und warum frühere Völker
die Erinnerung an ihre Vorfahren wachgehalten haben. Von der Abkunft
erzählen (so die wörtliche Übersetzung des griechischen
genealogein)
„ist in einer urtümlichen, von Familienclans beherrschten Gesellschaft
ein notwendiges, mit Stolz geübtes Wissen“ (Burkert); ob in Ägypten,
Griechenland oder Rom, überall war man bemüht, die Abstammung
der Sippe von mythischen, meist halbgöttlichen Helden und darüber
hinaus von einer Gottheit selbst nachzuweisen. „Die beginnende Geschichtsschreibung
steht daher einer Masse widersprüchlicher Traditionen gegenüber,
die sie nun als historische Faktizität versteht und mit gewaltsamem
Rationalismus auszugleichen sucht“ (Burkert). Es ist daher eine wichtige
Feststellung, daß Genealogie in der Antike niemals zweckfrei im Sinne
einer modernen empirischen Wissenschaft betrieben wurde. Wenn Ahnenreihen
zusammengestellt wurden, dann immer mit einer konkreten Absicht, der im
Zweifelsfalle die historische Wahrheit untergeordnet wurde. |
| Eines der bekanntesten Beispiele
antiker Genealogien bildet der sogenannte „Stammbaum Jesu“ am Beginn des
Matthäus-Evangeliums [Text: Mt 1,1-16], zusammen mit der Ahnenliste
im Lukas-Evangelium [Text: Lk 3,23-38]. |
Matthäus 1,1-16
| 1 Stammbaum Jesu Christi,
des Sohnes Davids, des Sohnes Abrahams. |
| 2 Abraham zeugte den
Isaak, |
| Isaak
zeugte den Jakob, |
| Jakob
zeugte den Judas und seine Brüder, |
| 3 Judas zeugte den
Phares und den Zara mit der Thamar, |
| Phares
zeugte den Esrom, |
| Esrom
zeugte den Aram, |
| 4 Aram zeugte den Aminadab, |
| Aminadab
zeugte den Naasson, |
| Naasson
zeugte den Salmon, |
| 5 Salmon zeugte den
Booz mit der Rachab, |
| Booz zeugte
den Jobed mit der Ruth, |
| Jobed
zeugte den Jesse, |
| 6 Jesse zeugte David,
den König. |
| David
zeugte den Salomon mit der Frau des Urias. |
| 7 Salomon zeugte den
Roboam, |
| Roboam
zeugte den Abia, |
| Abia zeugte
den Asaph, |
| 8 Asaph zeugte den
Josaphat, |
| Josaphat
zeugte den Joram, |
| Joram
zeugte den Ozias, |
| 9 Ozias zeugte den
Joatham, |
| Joatham
zeugte den Achaz, |
| Achaz
zeugte den Ezechias, |
| 10 Ezechias zeugte den Manasses, |
| Manasses
zeugte den Amos, |
| Amos zeugte
den Josias, |
| 11 Josias zeugte den Jechonias
und seine Brüder zur Zeit der Wegführung nach Babylon. |
| 12 Nach der Wegführung nach
Babylon zeugte Jechonias den Salathiel, |
| Salathiel
zeugte den Zorobabel, |
| 13 Zorobabel zeugte den Abiud, |
| Abiud
zeugte den Eliakim, |
| Eliakim
zeugte den Azor, |
| 14 Azor zeugte den Sadok, |
| Sadok
zeugte den Achim, |
| Achim
zeugte den Eliud, |
| 15 Eliud zeugte den Eleazar, |
| Eleazar
zeugte den Matthan, |
| Matthan
zeugte den Jakob, |
| 16 Jakob zeugte den Joseph, den
Mann Marias, von der Jesus geboren wurde, der Christus genannt wird. |
| 17 Insgesamt sind es demnach von
Abraham bis David vierzehn Geschlechter und von David bis zur Wegführung
nach Babylon vierzehn Geschlechter und von der Wegführung nach Babylon
bis Christus vierzehn Geschlechter. |
|
Lukas 3,23-38
| 23 [Jesus] war, wie man glaubte,
der Sohn Josephs, (des Sohnes) des Heli, |
| 24 des Matthat, des Levi,
des Melchi, des Jannai, des Joseph, |
| 25 des Mattathias, des Amos,
des Naum, des Esli, des Naggai, |
| 26 des Maath, des Mattathias,
des Semein, des Josech, des Joda, |
| 27 des Joanan, des Resa,
des Zorobabel, des Salathiel, des Neri, |
| 28 des Melchi, des Addi,
des Kosam, desElmadam, des Er, |
| 29 des Jesus, des Eliezer,
des Jorim, des Matthat, des Levi, |
| 30 des Symeon, des Juda,
des Joseph, des Jonam, des Eliakim, |
| 31 des Melea, des Menna,
des Mattatha, des Natham, |
|
des David, |
| 32 des Jesse, |
|
des Jobed, |
|
des Boos, |
|
des Sala, |
|
des Naasson, |
| 33 des Aminadab, |
|
des Admin, |
|
des Arni, |
|
des Esrom, |
|
des Phares, |
|
des Juda, |
| 34 des Jakob, |
|
des Isaak, |
|
des Abraham, |
|
des Thara, des Nachor, |
| 35 des Seruch, des Ragau,
des Phalek, des Eber, des Sala, |
| 36 des Kainam, des Arphaxad,
des Sem, des Noe, des Lamech, |
| 37 des Mathusala, des Enoch,
des Jaret, des Maleleel, des Kainam, |
| 38 des Enos, des Seth, des
Adam, |
|
– Gottes. |
|
| Beide Texte entstanden in der zweiten
Hälfte des ersten nachchristlichen Jahrhunderts; an ihnen läßt
sich beispielhaft demonstrieren, daß Abstammung nicht (bzw. nicht
nur) als biologische Herkunft verstanden wird. |
| Das den beiden Texten zugrundeliegende
Verständnis von Abstammung ist aus ihrer Zusammenschau erkennbar.
Eine Gegenüberstellung zeigt, daß beide völlig unabhängig
nebeneinander stehen, obwohl sie jeweils die Abstammung Josefs, des Mannes
Marias, beschreiben. Nun ist ja bekanntlich nach Aussage der Evangelien
Josef nicht der leibliche Vater Jesu (vgl. Mt 1,18-20; Lk 1,34f;); warum
also legen die Evangelisten solchen Wert auf seine Herkunft, nicht aber
auf die Marias? |
| Nach jüdischem Brauch wurden
Geschlechterfolgen nur über die männlichen Ahnen geführt;
aufgrund der Bedeutung, die man ihnen zumaß, wurden private und amtliche
Ahnenverzeichnisse in staatlichen jüdischen Archiven verwahrt und
konnten als Quellen für Bearbeitungen wie die hier vorliegenden Texte
dienen. Durch sein Verlöbnis mit Maria – dem im Judentum die gleichen
Rechtswirkungen wie der Ehe zukamen – wurde Josef der gesetzliche Vater
Jesu; dadurch „trat Jesus in die Geschlechterfolge ein, die zu David und
Abraham, den Trägern der messianischen Verheißungen, führt“
(Staab). |
| Daß es sich nicht um biologische
Abstammungslisten im heutigen Verständnis handeln kann, wird aus den
einzelnen Namen ersichtlich, die Matthäus und Lukas als Vorfahren
des Josef anführen. „Lukas allein bringt die Namen von Adam bis Abraham;
er hat sie der Genesis ... entnommen. ... Von Abraham bis David stimmen
die Namen überein; Quelle war das Alte Testament. Aber nach David
trennen sich die Stammbäume. Matthäus führt seine Reihe
über Salomon, den Thronerben Davids, und gelangt über Jakob zu
Joseph, Lukas dagegen führt seine Reihe über den weniger bekannten
Davidssohn Natham ... und erreicht Joseph über Heli. Nur die zwei
Namen Zorobabel und Salathiel decken sich in dieser Zeitperiode. Und wenn
die Namensträger in beiden Reihen die gleichen Personen sind, woran
kaum zu zweifeln ist, so erschwert dies noch die Sachlage; denn es stellt
sich dann zweimal die Frage, wie die auseinandergehenden Stammbäume
sich wieder treffen konnten“. Ferner „liegt offen zutage, daß beide
Stammbäume nicht vollständig sein können, weil für
die umfaßten Zeiträume die Zahl der Generationen viel größer
sein müßte“ (Staab). |
| Welchen Sinn haben aber dann diese
„Stammbäume“? Grundvoraussetzung für die richtige Beurteilung
ist die Erkenntnis, daß die Evangelien – wie die Bibel überhaupt
– nicht als Geschichtswerke verfaßt wurden, sondern als Verkündigung
der Botschaft Jesu. Ihr Inhalt ist daher diesem Zweck untergeordnet. Matthäus
wendet sich an eine judenchristliche Gemeinde und „will Jesus als Sohn
Davids und als den erweisen, in dem die David und schon vor ihm Abraham
gegebenen Verheißungen ihre Erfüllung gefunden haben. Daher
gibt er die Geschlechterfolge von Abraham an in absteigender Linie“; Lukas
hingegen, der eine heidenchristliche Leserschaft vor Augen hat, „blickt
über die Grenzen Israels hinaus auf die gesamte Menschheit, die Jesus
zu erlösen kam; darum bringt er die Ahnenreihe von Jesus aufsteigend
bis zu Adam, der von Gott erschaffen wurde.“ Gemeinsam ist beiden Geschlechterfolgen,
daß sie „in Jesus Christus ihr gottgewolltes Ziel“ finden (Staab). |
| Bei Matthäus wird diese theologische
Zielsetzung des Verfassers in zwei weiteren Details deutlich. Er nennt
– entgegen der im Judentum üblichen Praxis – an vier Stellen seines
Stammbaums die Namen von Frauen. Alle vier passen so gar nicht in das Schema
vom „astreinen“ Messias-Stammbaum nach jüdischer Tradition, denn Thamar
gebiert Zwillinge von ihrem Schwiegervater Juda, Rahab ist Prostituierte,
Bethsabee gibt sich dem König David hin, nachdem dieser zuvor ihren
Ehemann Urias beseitigen ließ; Ruth schließlich ist eine Moabitin,
also wie die Kanaanitin Rahab eine Ausländerin, eine Nicht-Jüdin.
Wenn sie trotzdem in einer Schrift genannt werden, die neugegründete
Christengemeinden im Glauben bestärken und ermutigen soll, dann kann
dies nur bedeuten: Jesus hat die alten Verheißungen Gottes an Abraham
und David nun an allen Menschen erfüllt, nicht nur an den Kindern
des Volkes Israel; und als Messias kommt er nicht nur zu den Gerechten
(was im jüdischen Sprachgebrauch soviel bedeutet wie bei uns „Heiliger“),
sondern gerade auch zu den Sündern. |
| Schließlich weist auch das
Zahlenspiel am Ende des Stammbaums auf die Absicht des Autors hin. Die
Zahl 14 entspricht dem Zahlenwert des hebräischen Namens David (Daleth+Waw+Daleth
= 4+6+4). |
| Doch nicht nur im Orient wurde so verfahren.
In Griechenland wurde auf eugeneía (= gute, edle Herkunft)
„größter Wert gelegt, doch nicht die Stammreihe selbst war wesentlich,
sondern der Stammvater, der an ihrem Anfang stand“ (Henning/Ribbe). Ziel
war es, den genealogischen Zusammenhang mit der Zeit der mythischen Helden
herzustellen, die mit der Zeit des Troianischen Krieges identifiziert wurde.
Daher versteht sich fast von selbst, daß nur der Adel „genealogiefähig“,
weil von göttlicher Herkunft, war; ebenso, daß der Nachweis
einer
biologischen Abstammung weder möglich noch beabsichtigt sein konnte. |
| Im antiken
Rom lagen die Verhältnisse
zunächst etwas anders. „In den griechischen Genealogien wurden die
Vorfahren unter Mißachtung ihrer individuellen Züge und Taten
heroisiert; der Römer schätzte dagegen die individuelle Leistung
für die Gesellschaft. Verdienste im religiösen, im staatlichen
und militärischen Bereich eines Ahnen wurden auf das Geschlecht übertragen,
das noch in späteren Generationen daraus Nutzen zog“ (Henning/Ribbe).
Mit der griechischen Kultur übernahmen jedoch auch altadelige römische
Familien die Gier nach Ahnen, Stammvätern und -müttern aus mythischer
Zeit. Ein wichtiger Aspekt der römischen Genealogie war es, daß
als Ahnen nicht nur die biologischen Vorfahren galten, sondern daß
man auch durch Adoption die ganze Ahnenreihe seines Ziehvaters erbte. Berühmtestes
Beispiel hierfür ist der Kaiser Octavian Augustus, der Adoptivsohn
des Diktators Gaius Julius Caesar. Augustus war es schließlich, der
durch rigorose Ehegesetze eine neue Ära im Verwandtschaftswesen des
römischen Kaiserreiches einleitete, indem er z. B. für Blutsverwandte
ein Eheschließungsverbot erließ. Wie vieles aus dem antiken
römischen Recht fanden auch diese Bestimmungen Eingang zunächst
in das kirchliche, das sogenannte kanonische Recht, und schließlich
auch in das Recht des Deutschen Reiches. |
| Dabei herrschte in Germanien eine grundlegend
andere Auffassung als im griechisch-römischen Kulturkreis. Die germanische
Sippe beruhte praktisch ausschließlich auf der Blutsverwandtschaft.
Auch hier versuchten mythische Erzählungen, die eigene Sippe durch
Ahnenreihen in Verbindung mit göttlichen Vorfahren und Helden zu setzen.
Betrachtet man Beispiele wie die Vorrede zum lateinischen Gesetzbuch des
Langobardenkönigs Rothari von 643, wo er seine Familiengeschichte
beschwört, so erweist sich, daß das Ansehen des Königs
auf der Herkunft von seinem Vater, seiner Familie, letztlich einem Gott
beruht. Die ganze Familiengeschichte lebt in der Person des Stammesoberhauptes
weiter und sichert über Mord, Umsturz und alle Wechselfälle der
Geschichte hinweg das geordnete Zusammenleben; die Rechtsordnung der Sippe
wurzelt also im sakralen Mythos (Borst). Sinn der Genealogie ist es also,
vereinfacht gesagt, die Festigkeit der bestehenden Lebensformen zu garantieren.
Daß hierbei historische Fakten nicht im Vordergrund stehen, liegt
auf der Hand. Erst mit der „Gotengeschichte“ des Jordanes aus dem Jahr
550 kann man ansatzweise von genealogischer Forschung in dem Sinne sprechen,
daß geschichtliche Wahrheit zumindest mit beabsichtigt war. |
| Charakteristisch für das Mittelalter ist
die Tatsache, daß genealogische Arbeiten meist im Rahmen von Literaturgattungen
wie Annalen und Chroniken auftauchen. Zunächst waren es ganze Volksstämme,
deren Abstammungslinien behandelt wurden, dann einzelne Herrscherhäuser
und später einzelne Herrschergestalten; schließlich interessierten
sich auch niedrigere Adelsschichten für ihre Familiengeschichte. Freilich
änderte sich dadurch an der Grundtendenz der Genealogie wenig: Man
gebrauchte sie als Mittel zur Festigung des eigenen Machtanspruches, egal
auf welcher Ebene dieser angesiedelt war; Fälschungen waren daher
wohl an der Tagesordnung, auch wenn sie nicht als Delikt im strafrechtlichen
Sinn betrachtet wurden. Wenn bei der Bewerbung um Ämter eine Ahnenprobe
zum Nachweis freier oder adeliger Abstammung verlangt war, mag dies aus
heutiger Sicht noch einleuchten; daß selbst die Teilnahme an Turnieren
von einer Ahnenprobe abhing, mutet hingegen eher merkwürdig an, doch
entspricht dies genau dem Ziel einer Abgrenzung der verschiedenen Gesellschaftsschichten
voneinander. |
| Die Neuzeit schließlich brachte den Beginn
dessen, was man als genealogische Forschung nach heutigem Wissenschaftsverständnis
bezeichnen kann. Einer der ersten Vertreter dieser Literatur war Ladislaus
Suntheim (ca. 1440-1513) mit seinem Werk über die Häuser Habsburg
und Babenberg. Waren zunächst nur adelige Geschlechter Gegenstand
der Forschung, so richtete sich das Interesse ab etwa 1600 auch mehr und
mehr auf die Geschichte bürgerlicher Familien. Die Genealogie wurde
Lehrfach an den Universitäten, Historiker und Juristen waren ihre
Hauptvertreter. Das 1788 erschienene Buch des Göttinger Historikers
Johann Christoph Gatterer (1727-1799) „Abriß der Genealogie“ gilt
als die erste systematische Darstellung der Genealogie, auch wenn seine
Bedeutung erst Jahrzehnte später gewürdigt wurde. Von ihm stammt
auch die Definition der Genealogie als der „Darstellung aller von einem
und ebendemselben Vater abstammenden Personen, entweder der männlichen
allein oder der männlichen und weiblichen zusammen“. |
| Die französische Revolution von 1789 und
die mit ihr einhergehende Entmachtung des Adels bescherte der bis dahin
sehr auf Adelsgeschlechter fixierten Genealogie einen enormen Bedeutungsverlust,
obwohl gerade die Einführung der staatlichen Registrierung von Personenstandsangelegenheiten
durch die Napoleonische Regierung eine bedeutende Grundlage für nachfolgende
genealogische Tätigkeiten erst schuf. Erst in der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts erlebte die Genealogie eine neue Blüte, die sich
in der Gründung der heraldischen Gesellschaften „Herold“ (Berlin 1869)
und „Adler“ (Wien 1870) manifestierte. Gleichzeitig wurde immer deutlicher,
daß sich die Genealogie in zwei Lager spaltete. Der Genealoge Stephan
Kekulé von Stradonitz, dem das heute meist angewandte System zur
Nummerierung von Ahnenreihen zugeschrieben wird, gilt als Vertreter einer
soziologisch und historisch orientierten Genealogie, bei der eine umfassende
Familienkunde und die praktischen Probleme der Forschung im Vordergrund
standen; der Historiker Ottokar Lorenz vertrat eine naturwissenschaftlich
ausgerichtete, auf der Evolutionstheorie und Vererbungslehre basierende
Genealogie, die zu einem bloßen Hilfsmittel der Humangenetik zu werden
drohte. Aus heutiger Sicht kann zudem festgestellt werden, daß gerade
auf dieser Richtung auch das genealogische Denken der nationalsozialistischen
Rassen-Ideologie basierte. Wie schon in Mittelalter und Antike wurde auch
hier die Genealogie zum Mittel der Abgrenzung; was war ein Ariernachweis
anderes als die Ahnenprobe des Mittelalters? Das schon 1934 eingerichtete
Amt für Sippenforschung der NSDAP, später umbenannt in Reichsstelle
für Sippenforschung und schließlich 1941 in Reichssippenamt,
besorgte die Gleichschaltung und ideologisch korrekte Ausrichtung aller
familienkundlichen Aktivitäten, die es bis dahin in Deutschland gab.
Hier liegt der Grund für die große Abneigung, mit dem man der
Familienforschung nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland begegnete. |
| Nach 1945 konnten die verschiedenen familienkundlichen
Einrichtungen nur langsam wieder Tritt fassen; die Nachkriegsgenealogie
erhielt gerade durch die zahllosen Vertriebenen neue Impulse. Zudem wurde
der Schwerpunkt genealogischer Arbeit nun klar auf sozial- und regionalgeschichtliche
Aspekte gelegt, während die naturwissenschaftliche Richtung weitgehend
abgelehnt wurde. Seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts ist ein
ständig wachsende Interesse an der privaten Familienforschung zu verzeichnen,
das durch die immer besser zugänglichen Quellen und die neuen Bearbeitungsmöglichkeiten
durch EDV noch verstärkt wird und an den stetig wachsenden Benutzerzahlen
z. B. in kirchlichen Archiven abzulesen ist. Nicht mehr nur Adel und Bürgergeschlechter,
auch die Lebensgeschichten sogenannter „einfacher“ Leute wie Handwerker-
und Bauernfamilien werden nun für wert befunden, erforscht zu werden;
und groß ist meist der Stolz, wenn es möglich ist nachzuweisen,
daß z. B. ein Bauernhof schon seit vielen Generationen in Familienbesitz
ist, oder daß in der Familien ein bestimmtes Handwerk schon eine
lange Tradition hat. |
| In Zukunft wird es für den Familienforscher
in mancher Hinsicht einfacher werden, seine Familiengeschichte auf die
Spur zu kommen. Die Erfassung wichtiger Quellen in Computer-Datenbanken
ist bereits teilweise erfolgt und wird mit Sicherheit schnelle Fortschritte
machen. Die Dokumentation von Biografien ist durch die moderne staatliche
und kirchliche Verwaltung fast lückenlos. Und trotzdem: jede Familie
ist so einzigartig wie jedes einzelne ihrer Mitglieder; und weil der Mensch
eben nicht über Jahrhunderte hin immer gleich ist, wird es in jeder,
aber auch wirklich jeder Familiengeschichte irgendwo Überraschendes,
Besonderes, Unvermutetes geben. Und dieses Besondere zu entdecken, das
meine Familie (und dadurch auch mich) aus dem Durchschnitt heraushebt,
macht den großen Reiz der Ahnenforschung aus. |
| 3.
Arbeitstechniken der Ahnenforschung |
|
| Vereinfacht gesagt läßt sich die Arbeitsweise
der privaten Ahnenforschung auf vier grundlegende Schritte reduzieren,
die im folgenden etwas erläutert werden sollen, nämlich sammeln
– auswerten – dokumentieren – veröffentlichen. |
| Wie bei vielen Hobbies ist bei der Ahnenforschung
das Sammeln der Ausgangspunkt allen Bemühens; zugleich stellt sich
auch hier als erstes die Frage, was überhaupt sammlungswürdig
und was als Quelle für Familienforschung brauchbar ist. Informationen
finden sich erfahrungsgemäß hauptsächlich in den nachfolgend
genannten Bereichen. |
| Mündliche Überlieferungen: was
alte Familienmitglieder aus ihrer Erinnerung noch an Einzelheiten berichten
können, geht oft weit über alles hinaus, was sich anhand von
schriftlichen Unterlagen jemals ermitteln läßt. Vor allem alltägliche
Vorkommnisse, die in keinem Kirchenbuch oder Standesamtsregister aufgezeichnet
werden, können durch solcher Berichte vor dem Vergessenwerden bewahrt
werden. |
| Ein wunderbares Beispiel hierfür
liefert der bekannte bayerische Volksmusikant und Gstanzlsänger Roider
Jackl aus Weihmichl bei Landshut. Daß er am 17. Juni 1906 als sechzehntes
und letztes Kind des Kleinbauern und Webers Johann Baptist Roider und seiner
Frau Franziska geboren wurde, ließe sich anhand einer standesamtlichen
Urkunde ermitteln, wahrscheinlich sogar die Uhrzeit seiner Geburt; auch
der Tauftag sowie sein Taufpate könnten durch einen Blick in die Pfarrmatrikel
festgestellt werden. Doch wie wenig verraten diese dürren Zahlen über
das damalige freudige Ereignis, verglichen mit den Schilderungen seiner
Mutter über die Umstände seiner Geburt: |
| „Am Pranga-Sunnta
... hab i in da Früah no gar net dro denkt, daß ma mia auf d‘
Nacht scho um an Buam mehra hom kaanntn. I hab an Vatern de zwoa kleanan,
d‘ Lena und an Wastl, zammagricht, damit ers‘ in d‘ Prozession mitnehma
hat kinna. Wia alls ausn Haus gwen is, hob i des Gröba no schnell
a bissl zammagramt ... und nach hab i ‘s Kocha ogfangt. Und mittn unterm
Knödleilegn, grad wias beim zwoatn Evangelium ‘s drittemal gschossn
ghabt ham, is de Sach mit dir auf aramal gehat wordn. Bald waar i nimma
in d‘ Kamma num kemma und bis i ‘s Gwand obabracht hab, bist scho da gwen
aa.“ (nach Seefelder) |
| Private Aufzeichnungen: Diese haben zwar
Seltenheitswert, sind aber dafür eine umso wertvollere Quelle für
die Familiengeschichte; zu denken ist hier in erster Linie an Tagebücher.
Sie kommen der mündlichen Überlieferung gleich, was ihren Wert
für die Rekonstruktion des alltäglichen Lebens vergangener Zeiten
betrifft; zudem verraten sie viel über die Persönlichkeit des
Verfassers, was sich aus anderen Quellen niemals erschließen läßt. |
| Fotografien: Die Kunst, Momente
auf Papier für alle Zeiten festzuhalten, existiert erst seit ca. 150
Jahren, ist aber seither nicht mehr aus der Familienforschung wegzudenken.
Gerade in den Anfängen der Fotografie waren es oft besondere Anlässe
wie z. B. Hochzeiten, zu denen man die doch recht hohen Kosten für
einen Fotografen zu tragen bereit war. Die abgebildeten Personen sicher
zu identifizieren, stellt jedoch oft ein Problem dar. |
| Sonstige „dingliche“ Quellen: Auch
andere Dinge als schriftliche oder bildliche Unterlagen können für
den Ahnenforscher zu Quellen seiner Arbeit werden und Licht in die Lebensumstände
seiner Vorfahren bringen. Genannt seien hier z. B. Kleidungsstücke
und Schmuck (der oft über Generationen vererbt wird), aber auch Möbel,
Waffen, Orden; schließlich kann auch ein Haus zur Quelle für
weitere Forschungen werden, wenn sich etwa im Zuge einer Renovierung Zeugnisse
für das Alter des Gebäudes finden lassen (z. B. ein überputzter
Türstock mit eingemeißelter Jahreszahl o. ä.). |
| Nachlässe: Oft stellt sich
erst beim Tod eines Familienmitgliedes heraus, daß der Verstorbene
eine größere Anzahl z. B. an Briefen, Fotografien, Tagebüchern
u. ä. hinterlassen hat. Man sollte wo immer möglich versuchen,
derartige Sammlungen komplett zu erhalten, da gerade die Vielfalt der darin
enthaltenen Fundstücke von großem Wert ist. Nicht nur für
den privaten Familienforscher, sondern auch für den Volkskundler oder
Soziologen erweisen sich solche privaten Nachlässe oft als eine Fundgrube
ungeahnten Ausmaßes. |
| Privatarchive: Bei Privatpersonen
eher selten findet man mehrere der bisher genannten Quellenarten vereint
in einem regelrechten (geordneten) Archiv. Wo ein solches vorhanden ist,
bildet es natürlich einen unvergleichlichen Schatz für eigene
Forschungen. Häufiger tritt eine derartige Sammlung von wichtigen
Unterlagen bei alteingesessenen Firmen auf; schließlich gehören
auch die (fachmännisch betreuten) Firmenarchive der heutigen Großkonzerne
zur Kategorie der Privatarchive. Und nicht zuletzt sind es immer noch Adelsfamilien,
die in der Regel über gut organisierte und umfangreiche Sammlungen
von großem historischem Wert verfügen, seien es nun schriftliche
Unterlagen, Bilder- und Fotosammlungen oder andere Zeugnisse mehr oder
weniger ruhmreicher Vergangenheit. |
| Öffentliche Quellen sind unverzichtbarer
Bestandteil genealogischer Arbeit und stellen den Hauptanteil an Informationen
zur Verfügung, da sie meist in ältere Zeiten zurückreichen.
Zugleich haben sie den Vorteil, daß sie meistens „objektiv“, d. h.
ohne direkte Einflußnahme der betroffenen Personen entstanden sind
und daher unbefangener berichten als z. B. ein Tagebuch: |
| Standesämter: Für eine
Familienforschung, die von unserer Zeit ausgeht, sind die erste und wichtigste
öffentliche Quelle der Forschung die Personenstandsunterlagen der
Standesämter. Wie schon erwähnt, wurde schon unter Napoleonischer
Verwaltung die Zivilehe und die standesamtliche Beurkundung des Personenstandes
eingeführt, doch erst das "Reichsgesetz über die Beurkundung
des Personenstandes und der Eheschließung" vom 6.2.1875 führte
zum 1. Januar 1876 das Standesamtswesen für das gesamte Deutsche Reich
verbindlich ein. In Österreich trat dieses Gesetz 1938 nach dem Anschluß
Österreichs an das Deutsche Reich in Kraft. Der Staat protokolliert
in diesen Ämtern alle Geburten, Ziviltrauungen und Sterbefälle,
aber auch Adoptionen, Namensänderungen, Scheidungen, Kirchenaustritte,
und sogar Geschlechtsumwandlungen, kurz alles, was irgendwie mit dem persönlichen
Rechtsstatus eines Bürgers zusammenhängt. Aus diesem Grund ist
es in Deutschland auch nur unter strengen Auflagen möglich, Auskünfte
aus dem Datenbestand eines Standesamtes zu erhalten. Die Bedingungen sind
im § 61 des Personenstandsgesetzes genau geregelt. Für den privaten
Forscher ist wichtig zu wissen, daß nur Personen auskunftsberechtigt
sind, die mit der gesuchten Person in direkter Linie verwandt sind (also
Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern etc.) – keine Tanten und Onkel;
ansonsten ist nur noch der rechtmäßige Ehegatte des Betroffenen
berechtigt, Angaben über seinen Partner einzuholen, nicht aber über
dessen Vorfahren. |
| Grundsätzlich wird jedes Ereignis in dem
Standesamtsbezirk beurkundet, in dem es stattfand. Seit 1935 werden dabei
Randvermerke (etwa über die erfolgte Eheschließung oder den
Tod) aufgenommen, so daß eine Person auch bei wechselnden Wohnorten
zurückverfolgt werden kann. Heute gibt es daneben für jede Familie
ein sogenanntes Familienbuch, das mit der Eheschließung angelegt
wird und im jeweiligen Wohnsitzstandesamt geführt und ergänzt
wird. |
| Pfarrämter: Während die
staatlichen Ämter den zivilrechtlichen Personenstand beurkunden, also
Geburt, Ziviltrauung, Tod, werden die kirchenrechtlichen Personenstandsereignisse
bei den jeweiligen Pfarrämtern beurkundet. Katholischerseits sind
dies heute Taufe, Firmung, kirchliche Eheschließung und kirchliche
Beerdigung, vermerkt werden gegebenenfalls auch Annullierung oder Auflösung
einer Ehe durch das zuständige Ehegericht; protestantischerseits Taufe,
Konfirmation, kirchliche Eheschließung und kirchliche Beerdigung.
Da jedoch die kirchlichen Unterlagen oft (heute sogar immer) auch Angaben
zu den entsprechenden „zivilen“ Ereignissen enthalten, sind sie als Forschungsquelle
noch immer sehr wertvoll. Allerdings gelten auch hier Datenschutzregeln. |
| Die ältesten Kirchenbücher sind bereits
aus dem 14. Jahrhundert bekannt (Taufen 1305 Cabriêres, Trauungen
1385 Cremona, Beerdigungen 1389 Arezzo). In Deutschland wird erstmals 1533
durch das protestantische landesherrliche Kirchenregiment die Führung
von Pfarrbüchern angeordnet, die katholische Kirche schreibt auf dem
Konzil von Trient 1563 die Tauf- und Trauungsbücher vor, im Rituale
Romanum 1615 dann auch die Beerdigungsbücher. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts
erließ auch der Staat immer wieder Vorschriften bezüglich der
Matrikelführung und ordnete z. B. an, daß Kopien der Aufzeichnungen
an staatliche Stellen abgeführt werden mußten, so daß
noch heute in den Staatsarchiven zahlreiche Matrikelzweitschriften zu finden
sind. Wo etwa Pfarrhofbrände die originalen Aufzeichnungen vernichteten,
sind diese Duplikate heute eine unersetzliche Quelle. |
| Kirchenarchive:Nicht immer sind
die Kirchenbücher einer Pfarrei im Pfarrbüro aufbewahrt. In größeren
Städten existieren z. T. sogenannte Matrikelämter, die alle Kirchenbücher
der diversen Stadtpfarreien zentral führen und verwalten. Die älteren
Pfarrmatrikeln, so der bei uns geläufige Begriff, werden zudem häufig
in den jeweiligen Diözesanarchiven zentral aufbewahrt und dort auch
der Forschung zugänglich gemacht. Die katholischen Bistümer in
Bayern haben ihre historischen Pfarrbücher schon weitgehend eingezogen,
während die evangelisch-lutherischen Pfarreien über die Abgabe
ihrer Bücher an das zentrale Landeskirchliche Archiv in Regensburg
selbständig entscheiden können, weshalb dort zur Zeit nur ein
etwa ein Drittel aller Pfarrbücher (ca. 300 Pfarreien) vorhanden ist.
Die Benutzung dieser Bestände ist in der Regel jedermann erlaubt und
problemlos möglich, der über die nötigen Kenntnisse der
Paläographie und der lateinischen Sprache verfügt. |
| Staatsarchive: Die Personenstandsunterlagen
von kirchlichen und staatlichen Behörden bilden nur einen Teil des
Aktenmaterials, das für familiengeschichtliche Forschung interessant
ist. In ihnen finden sich fast nur Lebensdaten, während z. B. Angaben
über Besitz – v. a. Grund- und Immobilienbesitz – dort nur eine marginale
Rolle spielen. Dieser Aspekt der familiären Verhältnisse läßt
sich in der Regel in den Staatsarchiven untersuchen. Dort findet man unter
anderem Unterlagen wie Kataster, Grundbücher und vor allem die wichtigen
Briefprotokolle, in denen bis etwa 1800 die beim jeweiligen Landgericht
beurkundeten Verträge (Hofübergaben, Erbschaften, Heiratsverträge
und dergleichen) in Kopie aufbewahrt wurden. |
| Weitere Quellen: Schließlich
können auch Gemeinde- und Stadtarchive Unterlagen aufbewahren, die
für die Ahnenforschung von Wert sind. Zu denken ist in erster Linie
an Bürgerbücher, Meldeunterlagen, Steuerlisten und ähnliches.
Aber auch Adreßbücher und alte Lokalzeitungen können interessante
Hinweise enthalten. |
| Für alle Quellenarten gilt grundsätzlich:
Schreiben Sie sich genauestens auf, wo Sie welche Information gefunden
haben! Es gibt nichts Ärgerlicheres, als wenn man eine bestimmte Sache
nochmals nachprüfen müßte und nicht mehr weiß, wo
sie zu finden ist. Ein gewisses Maß an Pedanterie zahlt sich in diesem
Punkt auf jeden Fall aus! |
| Das Aufbewahren der gesammelten Materialien
erfordert unter Umständen besondere Vorkehrungen. Grundsätzlich
sollte man sich bemühen, schon bei der Aufbewahrung eine gewisse Ordnung
einzuhalten, damit man später bei der Auswertung einzelner Fundstücke
diese auch wiederfindet. Die Art und Weise der Aufbewahrung richtet sich
dann nach der Beschaffenheit des jeweiligen Objektes: |
| Alle Arten von Papier sollten unbedingt trocken,
licht- und staubgeschützt verwahrt werden. Ein größerer
Karton (möglichst aus säurefreiem Papier) mit gut schließendem
Deckel tut hier für den Laien bereits gute Dienste. Wegen seiner klimaregulierenden
Wirkung eignet sich massives, nicht mit Chemikalien (v. a. nicht mit Formaldehyd)
behandeltes Holz (z. B. ein alter, trockener Schrank) besonders gut zur
Aufbewahrung. Als Idealwert gilt eine Lufttemperatur von ca. 18°-20°
C bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50-60%; größere Schwankungen
sollten dabei vermieden werden. |
| Dieselben Bedingungen sind auch geeignet für
die Aufbewahrung von Pergament, Leder, Holz und Tonbändern; bei letzteren
ist darauf zu achten, daß sie nicht in der Nähe von elektromagnetischer
Strahlung (z. B. neben Stromkabeln!) deponiert werden. Auch Fotonegative,
Dias, Mikrofilme und Schallplatten können unter diesen Bedingungen
verwahrt werden. |
| Auch für Fotografien gelten im allgemeinen
diese Regeln, allerdings gibt es dabei gewisse Unterschiede. Während
die älteren Schwarz-Weiß-Fotos auf Fotopapier ohne Kunststoffbeschichtung
ziemlich unempfindlich sind (wie übrigens auch die alten Aufnahmen
aus dem 19. Jahrhundert), haben kunststoffbeschichtete Bilder und Farbfotos
eine ziemlich geringe Lebensdauer. Der größte Feind aller Fotografien
ist (v. a. ultraviolettes) Licht. Eine absolut lichtgeschützte Lagerung
ist daher unbedingt erforderlich. |
| Eine deutlich niedrigere Temperatur benötigen
allerdings Nitrofilme (die bis ca. 1955 verwendeten 35 mm-Filme, die aber
im Privatbesitz kaum vorkommen dürften) sowie unbelichtetes Fotomaterial.
Hierfür ist ein Kühlschrank erforderlich, da diese Materialien
bei 0°-10° C und ca. 40% Luftfeuchtigkeit aufbewahrt werden sollten.
Videokassetten verlieren ihre Farb- und Toninformationen auch bei bester
Lagerung innerhalb kurzer Zeit (ca. 10 Jahre gelten als mögliche Aufbewahrungszeit);
allenfalls durch regelmäßiges Umkopieren auf neue Bänder
kann diese Zeitspanne verlängert werden, allerdings mit zwangsläufigen
Qualitätsverlusten. |
| Ein noch weitgehend ungelöstes Problem stellt
die Lagerung moderner Speichermedien dar. Computerdisketten und Speicherbänder
sind stark durch elektromagnetische Einflüsse gefährdet und verlieren
ihre Informationen meist innerhalb weniger Jahre ganz oder zum Teil. CDs,
CD-ROMs, DVDs und ähnliche Datenträger haben zwar grundsätzlich
eine längere Lebensdauer, allerdings gibt es noch kaum Erfahrungen
mit ihrer Archivierung. Es scheint jedoch einiges darauf hinzudeuten, daß
auch sie für eine dauerhafte Archivierung (d. h. über mehrere
Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte) ziemlich ungeeignet sein dürften
- ganz abgesehen davon, daß die zum Lesen notwendige Software oft
nach wenigen Jahren schon kaum mehr verfügbar ist. Jüngste Untersuchungen
der Deutschen Bibiothek in Berlin haben ergeben, daß CDs teilweise
schon nach einem (!) Jahr Lagerung irreparable Datenverluste aufweisen;
in besonderem Maß gilt dies für "selbstgebrannte" CDs aus dem
eigenen Computer. |
| Schließlich ist darauf zu achten, daß
keine tierischen Besucher sich an den aufbewahrten Gegenständen vergreifen
können: Nagetiere, Käfer, Silberfischchen (besonders gefährlich
für Papier!), Holz- und Bücherwürmer und Schaben haben in
einem Archivschrank nichts zu suchen, während das Auftreten kleiner,
spinnenähnlicher Insekten wie der Haus- und Modermilbe oder des Bücherskorpions
kein Grund zur Beunruhigung ist, da diese Tierchen Schadinsekten vertilgen. |
| Ein grundsätzliches Problem bei der Aufbewahrung
stellen Metalle dar. Da sie bei den o. g. Umgebungsbedingungen fast grundsätzlich
zu rosten beginnen, gilt für Archive eigentlich die Faustregel, daß
dort Metalle grundsätzlich nichts zu suchen haben; das gilt für
Büro- und Heftklammern ebenso wie für die Metallgestänge
in Aktenordnern. Auf keinen Fall sollten daher Metallkassetten als Aufbewahrungsort
dienen! |
| Der nächste und eigentlich interessanteste
Schritt in der Forschung ist die Auswertung des gesammelten Materials.
Hier sind drei Arbeitsschritte wichtig: die Quellenkritik,
die Identifizierung des Inhalts und die Systematisierung. |
| – Quellenkritik bedeutet, sich
zu fragen, wie zuverlässig ist die vorhandene Quelle bezüglich
der Informationen, die sie mir bietet? Hatte der Verfasser womöglich
bestimmte Absichten mit seiner Aufzeichnung verbunden, die den Inhalt verfälschen
können, oder handelt es sich um eine weitgehend objektive Quelle?
Da der private Ahnenforscher meistens nur mit amtlichen Urkunden zu tun
hat, stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit der Quelle meistens
erst dann, wenn Ungereimtheiten in den Aussagen mehrerer Quellen auftreten.
Für die Beurteilung des Sachverhaltes sollte dann am besten Personal
derjenigen Institution herangezogen werden, welche die Quellen verwaltet,
also z. B. das jeweilige Archivpersonal, oder aber externe Spezialisten. |
| – Die Identifizierung des Inhalts
schließlich ist der umfangreichste Arbeitsschritt. Weniger geschwollen
ausgedrückt heißt dies, man muß herausbringen, was z.
B. in den Schriftstücken drinsteht. Dazu muß man das Schema
kennen, nach dem die Aufzeichnungen angefertigt sind, man muß die
Schrift entziffern können, und man muß die Sprache verstehen
(egal, ob altes Deutsch oder Latein). Schließlich sollte man auch
die grundlegenden Rechtsvorschriften im Kopf haben, die für ein beurkundetes
Ereignis zum damaligen Zeitpunkt galten. Dies alles sind Kenntnisse, die
man nicht von heute auf morgen besitzt, zumal es bislang keine eigentliche
Ausbildung zum Genealogen gibt. Vieles kann man sich auch als Laie durch
Übung aneignen, wie etwa das Lesen alter Handschriften; aber ab einem
gewissen Punkt sind Voraussetzungen erforderlich, die sich nicht jeder
erwerben kann. Als Beispiel sei genannt, daß sich zwar mit der Kenntnis
einiger „Schlüsselbegriffe“ viele lateinische Einträge wenigstens
grob durchschauen lassen; aber spätestens, wenn ein längerer
lateinischer Text nicht mehr nur Namen aufzählt, sondern die näheren
Umstände erläutert, warum ein Brautpaar die Dispens von einem
kirchlichen Ehehindernis benötigte, ist man ohne solide Lateinkenntnisse
schnell und im wörtlichsten Sinne mit seinem Latein am Ende; und selbst
das einmal mühsam eingepaukte altklassische Schullatein hilft angesichts
des in Kirchenbüchern verwendeten Kirchenlateins mit seinen zahlreichen
Fachbegriffen nur begrenzt weiter. Hier kann der Punkt kommen, wo es für
den Laien sinnvoll ist, einen Teil der Arbeit einem bezahlten Berufsgenealogen
zu übertragen, der zwar eine Stange Geld kosten mag, aber für
die Richtigkeit der ermittelten Ergebnisse doch eine gewisse (wenn auch
nicht hundertprozentige) Gewähr bietet. |
| – Jede Quelle und ihr Inhalt haben nur solange
einen Wert für die Ahnenforschung, wie man auch in der Lage ist, sie
systematisch
einzuordnen und wiederzufinden. Wie oben schon erwähnt, ist
eine genaue Quellenangabe für jeden Fund unerläßlich. Doch
auch der Inhalt bedarf der Ordnung. Sehr beliebt und seit langem bewährt
sind Familienkarteien, die bei Fachverlagen in beliebiger Anzahl erhältlich
sind und in denen für jede einzelne Person alle denkbaren Angaben
samt ihren Beziehungen zu anderen Personen festgehalten werden können.
Dieselbe Funktion, allerdings mit weitaus größeren Bearbeitungsmöglichkeiten,
erfüllen Computerprogramme zur Erfassung der gefundenen Personen. |
| Unabhängig von der äußeren
Form, in der Sie Ihre Forschungsergebnisse dokumentieren wollen, sollten
Sie unbedingt berücksichtigen, daß derzeit nur ein einziges
Medium bekannt ist, das Ihre Daten auf lange Frist (d. h. mehrere Jahrzehnte
oder gar Jahrhunderte) zuverlässig und verlustfrei archivieren kann:
das gute alte Papier! (Siehe auch die Hinweise oben unter 3.1. "Aufbewahren"!) |
| Sichern Sie deshalb all Ihre Daten auf holzfreiem,
alterungsbeständigem Papier (die meisten handelsüblichen Qualitäts-Kopierpapiere
erfüllen diese Kriterien), das Sie mit dokumentenechten Stiften, Bleistift,
Laserdrucker oder Fotokopierer beschriften. Ausdrucke vom Tintenstrahldrucker
sind im allgemeinen weder lichtecht noch alterungsbeständig und deshalb
ungeeignet. Auch auf dem Computer erfaßte oder auf CD gebrannte Daten
sollten Sie unbedingt in Papierform sichern! |
Und nun zur Form: Die erwähnten Personenkarteien
eignen sich zwar für die Registrierung zahlreicher Einzelangaben zu
einer bestimmten Person, die Übersichtlichkeit bezüglich größeren
Zusammenhängen läßt dabei aber sehr zu wünschen übrig.
Daher kommt der Dokumentation der gewonnenen Daten in einer einheitlichen
Form eine große Bedeutung zu. Die Grundentscheidung, auf welche Art
die Abstammungen einer Familie widergegeben werden sollen, lautet zunächst:
will ich vom jüngsten Sproß ausgehen (= Aszendenz) oder vom
ältesten bekannten Glied (= Deszendenz)? Nach dieser Festlegung stehen
verschiedene Darstellungsmöglichkeiten zur Verfügung, nämlich
für die Aszendenz die Vorfahren- oder Ahnentafel, für
die Deszendenz die Nachfahren oder Stammtafel (letztere auch
fälschlicherweise „Stammbaum“ genannt). |
| – Die Vorfahren- oder Ahnentafel
geht vom sogenannten Probanden (= Person, deren Ahnen geprüft werden
sollen) aus und verfolgt dessen Vater und Mutter zurück, dann jeweils
deren Eltern, Großeltern usw. Als Ergebnis entsteht ein regelmäßiges
Bild der direkten väterlichen und mütterlichen Vorfahren, ohne
die jeweiligen Geschwister. Zweckmäßigerweise numeriert man
die Personen durch, was die Verwaltung gerade größerer Datenbestände
wesentlich erleichtert. Alle männlichen Personen haben gerade Ordnungszahlen,
alle weiblichen Personen ungerade (Ausnahme: Die Person, die den Ausgangspunkt
der Ahnentafel bildet, trägt stets die Zahl 1). Der Vater einer Person
trägt stets die doppelte Ordnungszahl des Kindes, die Mutter trägt
die Ordnungszahl des Vaters plus 1 (zum Beispiel: Kind = 3; Vater = 3 mal
2 = 6; Mutter = 3 mal 2 plus 1 = 7). So lassen sich auch einzelne bekannte
Personen in hohen Generationen problemlos zuordnen. |
| Da diese Ahnentafel wie gesagt eine regelmäßige
Form ergibt, kann man dafür auch schematische Vordrucke erwerben,
die bis zu acht oder neun Generationen aufnehmen können. Für
die repräsentative Darstellung schließlich existieren zahlreiche
Ahnentafel-Schmuckblätter. |
| – Dieselben Daten lassen sich auch in einer Ahnenliste
erfassen, die vor allem bei umfangreicheren Datenbeständen größere
Spielräume erlaubt. |
| – Die Nachfahren- oder Stammtafel
hingegen beginnt mit der ältesten bekannten (männlichen) Person
und deren Geschwistern. Diese werden in der Reihefolge ihrer Geburt aufgelistet,
als Generation I geführt und z. B. mit Buchstaben durchnumeriert.
Der Sohn des direkten Vorfahren bildet samt seinen Geschwistern die Generation
II usw. Hier kann es keine schematische Darstellungsform geben, denn jede
Generation besteht aus einer unterschiedlichen Zahl von Geschwistern. Von
Stammtafel spricht man, wenn die Darstellung von Oben nach Unten von der
ältesten zur jüngsten Person verläuft; vom Stammbaum hingegen,
wenn sie von Unten nach Oben vom ältesten zum jüngsten Mitglied
verläuft und zudem die direkten Nachfahren jeweils den „Stamm“ des
Baumes bilden. |
| – Ebenso wie die bei der Ahnenliste lassen sich
auch die Daten einer Stammtafel in Form einer Stammliste wiedergeben. |
| Für den fortgeschrittenen Familienforscher
gibt es schließlich die Möglichkeit, seine Forschungsergebnisse
nicht nur im engen Familienkreis bekannt zu machen, sondern sie in geeigneter
Form zu veröffentlichen. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn die
Arbeit für einen größeren Kreis von Personen von Interesse
ist (z. B. bei Heimatvertriebenen, die aus derselben Ortschaft stammen
und wahrscheinlich eine größere Anzahl von Vorfahren gemeinsam
haben). Je nach inhaltlichem Schwerpunkt unterscheidet man üblicherweise: |
| – Familienbücher, die die
Geschichte einer einzelnen Familie umfassend beschreiben, die also nicht
nur die Lebensdaten der Personen enthalten, sondern auch eine Vielzahl
sonstiger Angaben, oft Fotos und Andekdoten; |
| – Häuserbücher beschreiben
die Geschichte eines bestimmten Hauses, z. B. eines Bauernhofes, und dokumentieren
deren (womöglich wechselnde) Besitzer im Laufe der Jahrhunderte, wobei
deren Lebensdaten natürlich nicht fehlen dürfen; |
| – Ortsbücher schließlich
erfassen die oben genannten Daten zu allen Häusern und ansässigen
Familien eines ganzen Ortes; daß wegen der Überfülle von
Daten eine wirklich vollständige Darstellung nur in den seltensten
Fällen möglich sein wird, liegt auf der Hand. |
| Auch in der Ahnenforschung ist es nicht möglich,
alle notwendigen Kenntnisse stets auswendig parat zu haben. Zum Glück
existieren für den Genealogen zahlreiche oder vielmehr zahllose Möglichkeiten,
sich mit Wissen aus zweiter Hand zu versorgen. |
| Unerläßliche Hilfsmittel sind Nachschlagewerke,
die in den meisten Archiven in einer Handbibliothek verfügbar sind. |
| – Fachbücher zur Familienforschung gibt
es mittlerweile eine ganze Reihe, die alle mehr oder weniger gut geeignet
sind, sich mit den Grundkenntnissen vertraut zu machen. Die meisten davon
sind ausdrücklich für den Laien verfaßt, es gibt aber auch
anspruchsvollere Werke wie das Handbuch der Genealogie von Henning / Eckart,
in dem zahlreiche Wissenschaftler Beiträge aus ihren Fachgebieten
verfaßt haben. |
| – Für die eigentliche Forschungsarbeit unentbehrlich
sind Ortslexika, denn die genaue Identifizierung des Wohnortes ist wichtiger
für das Auffinden eines Ahnen als etwa sein genaues Geburtsdatum.
Für unseren Bereich ist z. B. das Amtliche Ortsverzeichnis für
Bayern in seinen verschiedenen Ausgaben zu nennen, das alle amtlich benannten
Orte und Ortsteile des Freistaates benennt, samt ihrer Zugehörigkeit
zu den verschiedenen Verwaltungseinheiten. Für Forschungen vor dem
20. Jahrhundert ist vor allem das "Vollständige Ortschaftenverzeichnis
des Königreichs Bayern von 1877" hilfreich, in dem auch noch die Pfarreizugehörigkeit
jedes Ortes erwähnt wurde. |
| Nicht nur für den staatlichen Bereich, auch
für die kirchlichen Gliederungen gibt es solche Ortsverzeichnisse,
in denen die Pfarreizugehörigkeit jedes einzelnen Ortes angegeben
ist. |
| – Die zweite wichtige Gruppe von Nachschlagewerken
betrifft die Sprache und Schrift früherer Zeiten. Schrifttafeln geben
z. B. einen Überblick über die Wandlung in der Schreibweise während
verschiedener Jahrhunderte und ermöglichen durch Vergleich eine Entzifferung
auch schwieriger Fälle. Abkürzungsverzeichnisse helfen bei der
Auflösung und richtigen Interpretation der in alten Handschriften
sehr zahlreich vorkommenden Kürzel. Wörterbücher schließlich
erschließen fremdsprachige Texte und ersparen einem das Auswendiglernen
z. B. der zahllosen verschiedenen Berufsbezeichnungen. |
Beispiele:
-
Puchner, Karl / Stadler, Klemens Josef, Lateinische
Berufsbezeichnungen in Pfarrmatrikeln und sonstigen orts- und familiengeschichtlichen
Quellen, Hirschenhausen, 2. Aufl. 1936 (vergriffen, in den meisten Archiven
vorhanden - auf dieser Website kostenlos unter dem Link "Berufslexikon"!)
-
Sleumer, Albert, Kirchenlateinisches Wörterbuch,
Limburg 1926, Nachdruck Hildesheim/Zürich/New York 1990 (in den meisten
Archiven vohanden)
|
| – Schließlich gibt es für fast jedes
Teilgebiet und jede auftretende Frage auch ein entsprechende Buch, man
muß es nur finden. Hilfreich ist hier oft die Nachfrage bei kirchlichen
und staatlichen Archiven, wo man meist bereitwillig Auskunft erhält. |
| Natürlich gibt es auch für den privaten
Ahnenforscher die Möglichkeit, sich in der Nähe seines Wohnortes
einem Verein Gleichgesinnter anzuschließen. In Bayern sind es vor
allem der Bayerische Landesverein für Familienkunde sowie eine Vielzahl
regionaler Zusammenschlüsse, die die Ahnenforschung als Hobby pflegen
und deren Mitglieder sich gegenseitig in ihrer Arbeit unterstützen. |
| Außerdem existieren auch für eine
ganze Reihe von Spezialgebieten eigene Vereine, wie für die Computergenealogie
oder die Forschung in ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten. |
| Wie schon erwähnt, können heute gute
Computerprogramme einen wichtigen Beitrag zur Erfassung und Systematisierung
der gefundenen Daten liefern und eine Menge Papierkram ersparen. Allerdings
gibt es auch hier sehr unterschiedliche Qualitäten in der Software,
und die Geschwindigkeit, mit der neue oder verbesserte Versionen auf den
Markt kommen, ist ähnlich hoch wie im übrigen EDV-Bereich. Es
lohnt sich bei Interesse unbedingt, z. B. über einen Verein mit Forschern
in Kontakt zu treten, die bereits längere Erfahrung mit dieser Materie
haben und sicher bereit sind, einem Neuling beratend zur Seite zu stehen. |
| Eine relativ neue Entwicklung sind genealogische
Datenbanken, die in den letzten Jahren zunehmend angelegt werden und teilweise
schon über das Internet abgefragt werden können. In ihnen sind
Angaben zu bestimmten Personenkreisen (wechselnd je nach Quelle) enthalten,
die standardisiert über eine Suchmaske ausgewertet werden können. |
| Eine der größten Datenbanken ist diejenige
der Mormonen in Salt Lake City. Sie enthält über 650 Millionen
verzeichnete Namen, die aus den Akten stammen, die die Mormonen in jahrzehntelanger
Tätigkeit auf der ganzen Welt gesammelt und verfilmt und schließlich
in eine Datenbank eingespeist haben. Gerade für unseren ostbayerischen
Raum bringt dieser Bestand allerdings wenig, da die Bistümer Passau
und Regensburg ihre Kirchenbücher nicht für eine entsprechende
Bearbeitung zur Verfügung stellen. |
| Das Bistum Passau beschreitet seit einigen Jahren
einen eigenen Weg, indem es eine Datenbank zur Erfassung aller im Diözesanarchiv
lagernden Kirchenbücher entwickelt, die die bisherigen Probleme (zu
lange Eingabezeiten, Ungenauigkeit bei Standardisierung) durch eine intelligente
programmgestützte Erfassung zu vermeiden sucht. Die bisherigen Erfolge
lassen die berechtigte Hoffnung zu, daß dieser Weg einen Meilenstein
in der genealogischen Datenbanktechnik bilden kann. |
| Das Zauberwort Internet schließlich darf
hier ebenfalls nicht unerwähnt bleiben. Seine Fähigkeiten, was
die Ahnenforschung betrifft, müssen allerdings realistisch eingeschätzt
werden. Wenn man z. B. über die Suchmaschinen Google oder Altavista
das Stichwort Genealogie (in deutscher Schreibweise) abfragt, erhält
man eine Trefferquote von über 300.000 Webpages, auf denen dieses
Stichwort vorkommt; beim englischen genealogy dagegen sind es bereits fast
31 Millionen (!) Webpages. In dieser Masse genau das zu finden, was für
einen selbst brauchbar ist, scheint fast unmöglich. |
| Es ist daher sinnvoll, über größere
genealogische Seiten sich zu einzelnen Bereichen „durchzusurfen“. Eine
recht brauchbare Adresse ist http://ahnenforschung.net, die eine Vielzahl
an unterschiedlichsten Teilbereichen übersichtlich gegliedert bietet
und über eine interne Suchfunktion nach beliebigen Stichworten durchsucht
werden kann. Dort findet man z. B. auch die Möglichkeit, eine größere
Anzahl von im Internet verfügbaren Datenbanken unmittelbar mit einer
deutschsprachigen Oberfläche abzufragen. |
| Ansonsten ist das Internet natürlich eine
hervorragende Quelle, wenn man es wie ein überdimensionales Lexikon
verwendet. Ob die Anschrift eines Kirchenarchivs oder die Bedeutung eines
Fachbegriffs, ob unbekannter Ortsname oder Ahnentafelvordruck, beinahe
jedes Stichwort führt bei der Eingabe in eine der zahlreichen Suchmaschinen
zu einer mehr oder minder großen Anzahl von Treffern. Daraus die
brauchbaren auszuwählen, ist oft ein Geduldsspiel. |
| Nichtsdestotrotz gilt aber gerade im Internet
die alte Historikerweisheit: "Quod non est in actis, non est in mundo"
- "Was nicht in den Akten steht, existiert nicht", oder frei übertragen
etwa "Als Forscher bist der letzte Depp, wenn's gar nix gibt im WorldWideWeb
..." |
| Schließlich findet man im Internet unzählige
private Homepages, auf denen Familien ihre Genealogie vorstellen und Kontakte
zu Gleichgesinnten suchen. |
-
Bahn, Peter, Familienforschung – Ahnentafel
– Wappenkunde. Wege zur eigenen Familienchronik, Niederhausen/Ts. 1994
-
Borst, Arno, Lebensformen im Mittelalter,
Frankfurt/M / Berlin 1979
-
Burkert, W., Art. Genealogiai, in: Andresen
u. a. (Hg.), Lexikon der Alten Welt, Bd. 1, Augsburg 1995, 1040f
-
Gemoll, Wilhelm, Griechisch-deutsches Schul-
und Handwörterbuch, München / Wien (9) 1965 (Nachdruck 1985)
-
Grotefend, Hermann, Taschenbuch der Zeitrechnung
des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, Hannover (13) 1991
-
Heinisch, Paul, Art. Geschlechtsregister,
in: Buchberger, Michael (Hg.), Lexikon für Theologie und Kirche
Bd. 4, Freiburg i. Br. 1932, 452f
-
Henning, Eckart / Ribbe, Wolfgang (Hg.), Handbuch
der Genealogie, Neustadt a. d. Aisch 1972
-
Kaiser, Agathe Franziska / Linder, Erich Dieter,
Familiengeschichte und Wappenkunde. Ein Wegweiser zur Genealogie und Heraldik,
Augsburg 1994
-
Kinder, Hermann / Hilgemann, Werner, dtv-Atlas
zur Weltgeschichte. Karten und chronologischer Abriß, 2 Bde., München
(22) 1987 bzw. (16) 1981
-
Pies, Eike, Abenteuer Ahnenforschung. Das
praktische Handbuch für Einsteiger und Profis, Solingen (2) 1999
-
Ribbe, Wolfgang / Henning, Eckart, Taschenbuch
für Familiengeschichtsforschung, Neustadt a. d. Aisch (8) 1975
-
Seefelder, Maximilian, Der Roider Jackl. Volkssänger,
Gstanzlsänger, Kommentator (1906-1975), in: Booklet zur CD Roider
Jackl. 1: Die frühen Jahre: Lieder, Gstanzl, Erzählungen, Rottach-Egern
[2001]
-
Sleumer, Albert, Kirchenlateinisches Wörterbuch,
Limburg a. d. Lahn (2) 1926 (Nachdruck Hildesheim / Zürich / New York
1990)
-
Staab, Karl, Das Evangelium nach Lukas („Echter-Bibel“),
Würzburg 1956
-
Staab, Karl, Das Evangelium nach Matthäus
(„Echter-Bibel“), Würzburg 1951
-
Wimmer-Webhofer, Erika, Die Konservierung
von Archivalien in Literaturarchiven. Empfehlungen zur Lagerung, Benützung
und Sicherung von Nachlässen, München / New York / London / Paris
1989
|